Gehorsamsprüfung - Anmeldung
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Der Hund muss einen Mikrochip zur Identifizierung tragen.
- Mindestalter des Hundes 12 Monate
- Vorhandene Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro, max. 500 Euro Selbstbeteiligung)
- Anmeldung im zentralen Hunderegister (Anmeldung kann auch von mir vorgenommen werden)
- Dem Hundehalter/-führer darf das Halten/Führen des Hundes oder von Hunden nicht generell untersagt worden sein.
- Für den Hund darf keine Leinen- oder Maulkorbpflicht angeordnet worden sein. Ausnahme: Die Leinen- oder Maulkorbpflicht ist räumlich beschränkt.
- Es darf kein „gefährlicher Hund“ im Sinne des § 2 HundeG sein (hier gibt es jedoch Ausnahmen, die Sie ggf. bitte per Mail bei mir erfragen)
Was muss zur Prüfung mitgebracht werden?
- Ausgefüllter Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Anmeldebescheinigung des Hundes bei der zuständigen Behörde (Hamburg auch Hunderegister) oder Ausdruck der Online-Anmeldung über Hamburg-Gateway
- Heimtier- oder Impfausweis zur Prüfung der Chipnummer
- Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Vorlage der Versicherungspolice)
- Folgende Hilfsmittel sind erlaubt: festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Brustgeschirr (ohne Zugwirkung unter den Achseln), Leine, Pfeife, Halti
- Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.
Anmeldeformular zur Gehorsamsprüfung (Antrag auf Befreiung der Anleinpflicht)